Mit der Aktivrente, der Rentenerhöhung um 4,24 Prozent ab Juli und neuen Freibeträgen treten 2026 mehrere Änderungen in Kraft. Eine zentrale Neuregelung wird von Rentnerinnen und Rentnern besonders häufig übersehen, obwohl sie viele Menschen betrifft.
Viele Bausteine der Rentenreform 2026 greifen schrittweise zwischen Januar 2026 und 2028. Eine Einordnung mit verifizierten Zahlen und offiziellen Quellen.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für arbeitende Rentnerinnen und Rentner eine neue Steuerregel: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das entspricht einem Jahresbetrag von bis zu 24.000 Euro. Die Steuerbefreiung wirkt zusätzlich zur gesetzlichen Rente und wird automatisch über die Lohnabrechnung berücksichtigt.
Genau diese Regel ist es, die viele Berechtigte zunächst nicht auf dem Schirm haben. Die Aktivrente ist kein eigener Rentenbestandteil, sondern ein steuerlicher Freibetrag, der nur bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung greift. Wer im Ruhestand selbständig ist, einen Minijob ausübt oder eine Beamtenpension bezieht, ist von der Regel ausdrücklich nicht erfasst. Auch der Progressionsvorbehalt fällt für den Freibetrag weg, das heißt, der steuerfreie Betrag erhöht nicht den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen.
Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Das Bundeskabinett hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen, die Deutsche Rentenversicherung hatte den Wert bereits am 5. März 2026 offiziell bestätigt. Der aktuelle Rentenwert steigt damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Die Anpassung liegt deutlich über der ursprünglichen Modellrechnung des Rentenversicherungsberichts, in dem zunächst nur rund 3,73 Prozent prognostiziert worden waren.
Die Erhöhung gilt bundesweit einheitlich und erfasst alle Arten gesetzlicher Renten, darunter Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Sie wird automatisch von der Rentenversicherung umgesetzt. Rentnerinnen und Rentner müssen nichts beantragen und erhalten den höheren Betrag mit der Juli-Zahlung.
Etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Anpassung. Hintergrund der vergleichsweise hohen Erhöhung ist die spürbar bessere Lohnentwicklung in den Jahren 2024 und 2025, die in die Rentenanpassungsformel einfließt.
Nicht jede Änderung der Rentenreform 2026 trifft jede Rentnerin und jeden Rentner gleichermaßen. Manche Bausteine wirken automatisch, andere setzen eine bestimmte Erwerbssituation oder Lebensphase voraus. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Gruppen zu.
Erhalten ab dem 1. Juli 2026 automatisch 4,24 Prozent mehr Bruttorente. Der bisher festgesetzte Rentenfreibetrag bleibt unverändert, eine neue Steuerpflicht entsteht durch die Erhöhung allein nicht.
Für sie gilt ein Besteuerungsanteil von 84 Prozent der Bruttorente. Die übrigen 16 Prozent werden als Rentenfreibetrag dauerhaft festgeschrieben. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende, bei 24.696 Euro für gemeinsam Veranlagte.
Wer nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Minijobs, selbständige Tätigkeit und Beamtenpensionen sind nicht erfasst.
2026 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 Euro pro Monat. Bis zu diesem Betrag fallen keine Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner an. Der Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel der Bezugsgröße von 3.955 Euro pro Monat.
Ab dem 1. Januar 2027 greift die Mütterrente III. Pro Kind wird ein zusätzlicher halber Entgeltpunkt anerkannt, sodass die Erziehungszeit auf drei Jahre angeglichen wird. Die Auszahlungen beginnen voraussichtlich 2028 mit Rückwirkung für 2027.
Mit dem Altersvorsorgedepot tritt zum 1. Januar 2027 eine neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Kraft. Bestehende Riester-Verträge laufen davon unabhängig weiter.
Die folgende Liste hilft beim schnellen Einordnen. Sie ersetzt keine individuelle Auskunft der Deutschen Rentenversicherung, gibt aber einen ersten Überblick darüber, welche Bausteine der Reform die eigene Lebenssituation berühren.
Die Rentenreform 2026 setzt sich aus mehreren Gesetzen mit unterschiedlichen Stichtagen zusammen. Der folgende Überblick fasst den parlamentarischen Stand der wichtigsten Bausteine zusammen.
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